Doppelschaukel Robinienholz 3 m breit
Zubehör
- Artikel-Nr.: A_G500RS
Doppelschaukel aus Robinienholz - Stämmen
Schaukelgestell / Schaukelgerüst aus Robinienholz
Art.Nr G500RS
-Sicherheitstechnisch geprüft durch unabhängigen Sachverständigen nach DIN EN 71
-Inklusive 2 Schaukelsitze Farbe Limongrün mit je 2 Haken Nr.2578
-Standfüße Durchmesser ca. 8-12 cm - Kreuzungspunkt bereits vorgebohrt!
-Querbalken Durchmesser ca. 10-14 - Bohrungen für Schaukelhaken bereits vorgebohrt!
-Breite 3,00 m Höhe ca 2,10
-Montagezubehör enthalten
-jede Schaukel ein Unikat
-dauerhaftes Robinienholz
-Sicherheitstechnisch geprüft nach DIN EN 71
-Achtung: Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet!
-Achtung: Nur für den Hausgebrauch!
Doppel-Schaukel aus ROBINIE
Durch die natürliche Form und Charakteristik der geschliffenen Robinienstämme
ist jede Kinderschaukel ein Unikat!
Befestigung der Doppelschaukel aus Robinienholz:
Aufgrund des sehr dauerhaften, harten und sehr schweren Robinienholzes müssen
die Schaukelpfosten einbetoniert werden. Bei der Lieferung
erhalten Sie eine entsprechende Aufbauanleitung.
Bohrungen an den Kreuzungspunkten der Standfüße sowie die Bohrungen für die
Schaukelhaken sind bereits vorgebohrt. Für die Bohrung der Pfette / Standfüße
wird ein 6 er Schlangenbohrer mitgeliefert.
Wir empfehlen die Stämme nach dem Einbau nachzuschleifen.
Beachten Sie die Hinweise im Katalog "Holz - ein natürlicher Werkstoff"
Robinienholz für Ihre Gartengestaltung! Robinie ist das härteste und
dauerhafteste Holz Europas (Resistenzklasse I).
Das Holz der Robinie ist schwer und hart, mit entsprechend guten
Festigkeitswerten, die deutlich über denen anderer Harthölzer
(z.B. Eiche, Edelkastanie) liegen. Es weist eine sehr große
Zähigkeit und hohe Elastizität auf. Ideal für Spielgeräte im Garten!
Die naturgewachsenen Robinienstämme können erheblich im Durchmesser abweichen.
Eine Abweichung um mindestens 30 Prozent ist zu tolerieren.
Wir empfehlen die Behandlung der Oberfläche mit Holzgrundieröl
und der Kopfenden mit unserer Hirnholzversiegelung.
Bei Schaukeln aus Robinienholz sind Trockenrisse und einzelne ungesunde Stellen
kein Reklamationsgrund. Zulässig sind ausserdem Verfärbungen durch:
- Witterungseinflüsse und Bewitterung
- Gerbsäurereaktion
(z. B. schwarzblaue Verfärbungen durch Eisen-Gerbstoff-Reaktion).
Bitte beachten Sie:
Bewitterungsbedingte Verfärbungen treten auch schon bei der Lagerung auf.
Sollten Sie Hölzer mit diesen Verfärbungen erhalten ist das kein Reklamationsgrund.
Unter den Verfärbungen ist das Holz gesund!
Rissbildung stellt kein erhöhtes Gefahrenpotential gemäß DIN 7926-1/ Abschn. 4.2.7 dar.