Wippe aus Robinienholz 300 cm lang
- Artikel-Nr.: A_G508R
Wippe " Robin"
Art.Nr. G508R
- Sicherheitstechnisch geprüft durch unabhängigen
Sachverständigen nach DIN EN 71
- Robinienholz naturgewachsen geschliffen
- für den privaten Bereich
- Durchmesser 10-14 cm
- mit Haltegriffen
- Sicherheitstechnisch geprüft von unabhängigem Sachverständigen
für Spielplatzsicherheit nach EN 71 für den privaten Bereich
- Gummipuffer für Erdeinbau nicht enthalten
- Achtung: Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet!
- Achtung: Nur für den Hausgebrauch!
Empfehlung:
-Behandlung der Oberfläche und der Kopfenden mit Lasuern.
-Balken nach dem Einbau nachzuschleifen.
Beachten Sie die Hinweise im Katalog "Holz - ein natürlicher Werkstoff"
Robinienholz für Ihre Gartengestaltung! Robinie ist das härteste und
dauerhafteste Holz Europas (Resistenzklasse I).
Das Holz der Robinie ist schwer und hart, mit entsprechend guten
Festigkeitswerten, die deutlich über denen anderer Harthölzer
(z.B. Eiche, Edelkastanie) liegen. Es weist eine sehr große
Zähigkeit und hohe Elastizität auf.Ideal für Spielgeräte im Garten.
Wir empfehlen die Behandlung der Oberfläche mit Holzgrundieröl
und der Kopfenden mit unserer Hirnholzversiegelung.
Die naturgewachsenen Robinienstämme können erheblich im Durchmesser abweichen.
Eine Abweichung um mindestens 30 Prozent ist zu tolerieren.
Bei Robinienholz sind Trockenrisse und einzelne ungesunde Stellen
kein Reklamationsgrund. Zulässig sind ausserdem Verfärbungen durch:
- Witterungseinflüsse und Bewitterung
- Gerbsäurereaktion
(z. B. schwarzblaue Verfärbungen durch Eisen-Gerbstoff-Reaktion).
Bitte beachten Sie:
Bewitterungsbedingte Verfärbungen treten auch schon bei der Lagerung auf.
Sollten Sie Hölzer mit diesen Verfärbungen erhalten ist das kein Reklamationsgrund.
Unter den Verfärbungen ist das Holz gesund!
Rissbildung stellt kein erhöhtes Gefahrenpotential gemäß DIN 7926-1/ Abschn. 4.2.7 dar.
Informationen zur Produktsicherheit:
Bei der Bearbeitung der Hölzer (Sägen, Schleifen, etc.) sind die gesetzlichen Grenzwerte
für Holzstaub einzuhalten. (siehe auch TRGS 553 "Holzstaub")
Hersteller:
Holzwerk Kübler GmbH
Schattbucherstr. 16
88279 Amtzell
info(@)kuebler-holz.de